Kategorien
Volkelt-Briefe

Overhead: So drücken kleinere Unternehmen ihre Beraterkosten

Der aktu­el­le Report des renom­mier­ten Zen­trums für Euro­päi­sche Wirt­schafts­for­schung (ZEW) im Auf­trag der Stif­tung Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten offen­bart: Der Stand­ort Deutsch­land nimmt 2016 nur noch Platz 12 ein und belegt damit im Moni­to­ring unter 18 Kan­di­da­ten einen beschei­de­nen Platz im hin­te­ren Mit­tel­feld. Zu wenig für mit­tel­stän­di­sche Inves­to­ren, wenn es dar­um geht, nach­hal­ti­ge Stand­ort-Inves­ti­tio­nen zu entscheiden.

In der Tat: … Deut­sche Mit­tel­ständ­ler inves­tie­ren in Deutsch­land nur noch, wenn es um Ver­wal­tungs- und Büro-Arbeits­plät­ze geht. Pro­duk­ti­on, For­schung und Ent­wick­lung wan­dern aus. Das gilt aber nur für grö­ße­re Mit­tel­ständ­ler. Als Geschäfts­füh­rer eines klei­ne­ren Unter­neh­mens müs­sen Sie die Stand­ort-Nach­tei­le aus­hal­ten. Was tun? Der Groß­teil der Büro­kra­tie­kos­ten für klei­ne­re Unter­neh­men sind Kos­ten für den Steu­er­be­ra­ter – inkl. Lohn­ab­rech­nung, Mel­dun­gen an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger und allen damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Rechts­fra­gen. Zwei von drei (61 %) der bera­te­nen Unter­neh­men hal­ten die Prei­se für die­se Dienst­leis­tun­gen für zu hoch oder viel zu hoch.

Wich­tig: Nach der letz­ten Über­ar­bei­tung der Steu­er­be­ra­ter-Ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StbVV) vom Juli 2016 kön­nen Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter die Prei­se weit­ge­hend frei aus­han­deln. Davon wird aller­dings in der Pra­xis nach wie vor kaum Gebrauch gemacht.

Nut­zen Sie die­sen Spiel­raum. Mög­lich ist es, ein­zel­ne Leis­tun­gen nicht nach den (wenig trans­pa­ren­ten) Vor­ga­ben der Steu­er­be­ra­ter-Ver­gü­tungs­ver­ord­nung abzu­rech­nen, son­dern sich auf ein im Vor­hin­ein fest ver­ein­bar­tes Stun­den­ho­no­rar zu ver­stän­di­gen. Das muss nicht aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart wer­den. Es genügt, wenn Sie im jewei­li­gen Auftrag/für die jewei­li­ge Anfra­ge in der ent­spre­chen­den Auf­trags-E-Mail dar­auf ver­wei­sen, dass Sie die­se Leis­tung nach dem ver­ein­bar­ten Stun­den­ho­no­rar abrech­nen wol­len (§ 4 StBVV). Bera­ter, deren Leis­tung und Pri­cing zu ver­glei­chen ist ein­fa­cher gewor­den (web­site-Moni­to­ring, Ver­bands-Emp­feh­lun­gen). Auch Steuer­berater müs­sen sich immer mehr dem Wett­be­werb stel­len – das ist Ihre Chance.

 

Lese­Tipps:

   Donald Trump: Gre­at again

 

 

 

Micha­el d´Antonio: Die Wahr­heit über Trump

 

Schreibe einen Kommentar