Zahlen Sie Ihren Arbeitnehmern neben einem festen Lohnbestandteil (hier: 8,10 €) zusätzlich einen Leistungsbonus (zum Beispiel: 0,40 €/Stunde Minimum bis maximal 1,10 €/Stunde), dann ist dieser bei der Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Der Leistungsbonus muss nicht … zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.4.2015, 5 Ca 1675/159).
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