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Volkelt-Briefe

Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied

Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist eine Rege­lung in einer betrieb­li­chen Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung (z. B. Pen­si­ons­zu­sa­ge), nach der die Leis­tun­gen des jün­ge­ren hin­ter­blie­be­nen Ehe­part­ners für jedes vol­le, über 10 Jah­re hin­aus­ge­hen­de Jahr des Alters­un­ter­schieds der Ehe­gat­ten um 5% gekürzt wird, nicht zu bean­stan­den (sog. Alters­ab­stands­klau­sel). …Auch hier ist wie in vie­len ande­ren offe­nen Rechts­fra­gen davon aus­zu­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den die­se Rechts­la­ge zu ihren Guns­ten nut­zen wer­den. Etwa, indem das Finanz­amt ver­langt, dass eine Kür­zung auch in der Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Gesell­schaf­ter-Ehe­gat­ten umge­setzt wer­den muss und ansons­ten eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung wegen unüblicher/unangemessener Ver­trags­ge­stal­tung  unter­stellt wird. Wir prü­fen und hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den, falls sich dar­aus Hand­lungs­be­darf für bestehen­de Pen­si­ons­zu­sa­gen ergibt  (BAG, Urteil v. 11.12.2018, 3 AZR 400/17).

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