Der EU-Ministerrat hat jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bürger und Unternehmen, die von einem Kartellverstoß betroffen sind, einfacher Schadensersatz gegen … den Kartellsünder durchsetzen können. Die EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Kartellverstößen wurde verabschiedet. Für Deutschland bedeutet das: Die EU-Richtlinie dürfte noch in diesem Jahr im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann hat Deutschland noch 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Wahrscheinlicher Zeitpunkt für die neue Rechtslage ist der 1.1.2017.
Umgekehrt gilt diese Rechtslage dann natürlich auch für Zulieferer- und Subunternehmen, die durch Kartellabsprachen ihrer Auftraggeber benachteiligt werden. Wird z. B. für Ihren Auftraggeber ein Kartellverstoß (Preisabsprache, Konditionenkartell) festgestellt, der zum Widerruf eines (Groß-) Auftrags führt, haben Sie gute Chancen gegen Ihren Auftraggeber (Projektsteuerer) Schadensersatz durchzusetzen. Bisher fehlt eine entsprechende rechtliche Anspruchsgrundlage, um solche Forderungen durchzusetzen