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Volkelt-Briefe

Neue Körperschaftsteuer-Vorschriften für das Steuerjahr 2015

Damit wer­den die KSt-Vor­schrif­ten aus 2004 an neue Recht­spre­chung ange­passt und eini­ge redak­tio­nel­len Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Grö­ße­re inhalt­li­che Ände­run­gen wird es nicht geben. Wich­tig für GmbH: Es wer­den die Prüf­kri­te­ri­en für eine Geschäfts­füh­rer-Pen­si­ons­zu­sa­ge fest­ge­schrie­ben – inter­es­sant für jeden GmbH-Bera­ter (vgl. zuletzt Nr. 22/2015). Quel­le: KStR 2015. …

Gut Ding will Wei­le haben. Eigent­lich soll­ten die KStR bereits im Herbst 2015 beschlos­sen wor­den sein. Jetzt hat das Bun­des­ka­bi­nett die über­ar­bei­te­te Ver­si­on abge­seg­net. Abschlie­ßend wird der Bun­des­rat wahr­schein­lich noch im März zustim­men, so dass die Finanz­ver­wal­tung die neu­en Vor­schrif­ten für das Steu­er­jahr und die Steu­er­erklä­run­gen 2015 anwen­den werden.

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