Damit werden die KSt-Vorschriften aus 2004 an neue Rechtsprechung angepasst und einige redaktionellen Änderungen vorgenommen. Größere inhaltliche Änderungen wird es nicht geben. Wichtig für GmbH: Es werden die Prüfkriterien für eine Geschäftsführer-Pensionszusage festgeschrieben – interessant für jeden GmbH-Berater (vgl. zuletzt Nr. 22/2015). Quelle: KStR 2015. …
Gut Ding will Weile haben. Eigentlich sollten die KStR bereits im Herbst 2015 beschlossen worden sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die überarbeitete Version abgesegnet. Abschließend wird der Bundesrat wahrscheinlich noch im März zustimmen, so dass die Finanzverwaltung die neuen Vorschriften für das Steuerjahr und die Steuererklärungen 2015 anwenden werden.