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Volkelt-Briefe

Neu im Amt: Jetzt die Altersvorsorge anpacken

Nach­wuchs-Geschäfts­füh­rer müs­sen zum Jah­res­en­de prü­fen, ob für sie eine Pensions­zusage in Fra­ge kommt. Das ist die steu­er­güns­ti­ge Mög­lich­keit, der Steu­er-Gewinn der GmbH nach­hal­tig zu sen­ken. Vor­aus­set­zung:

Sie sind min­des­tens 2 Jah­re Geschäfts­füh­rer und die GmbH macht Gewinn. Dazu müs­sen die Gesell­schaf­ter der GmbH noch in 2012 dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer die Pen­si­ons­zu­sa­ge ab 01.01.2013 zusa­gen (Beschluss über die Ände­rung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages).

Für die Pra­xis: Bei GmbH-Neu­grün­dun­gen geben die Finanz­be­hör­den für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eine War­te­zeit von 5 Jah­ren or. Aus­nah­me: Es han­delt sich um eine Umgrün­dung z. B. aus einer bereits bestehen­den (Ein-) Personen-Gesellschaft.

Emp­feh­lung: Außer der War­te­zeit müs­sen Sie zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Pen­si­ons­zu­sa­ge noch zahl­rei­che ande­re Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten (Gleich­be­hand­lungs­grund­satz, Rück­de­ckung, Bezugs­rech­te usw.) Dazu emp­feh­len wir auf jeden Fall Bera­tung durch den Steu­er­be­ra­ter. Wei­ter­füh­ren­de > Alles Wich­ti­ge und Mus­ter für eine Pensionszusage

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