Zum Jahresende endet die Übergangsfrist für elektronische Kassen, die nicht den neuen Standards für manipulationssichere Kassensysteme bzw. für die ordnungsgemäßen Aufbewahrungspflichten entsprechen (vgl. Nr. 31/2016). Die rechtlichen Grundlagen dazu sind in mehreren BMF-Schreiben vorgegeben. Jetzt hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe in einem übersichtlichen Merkblatt die wesentlichen Vorschriften in verständlicher Form zusammengefasst – auch die genauen Vorgaben für die Übergangsregelungen und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen (OFD Karlsruhe, Merkblatt vom 31.10.2016). …
Das informative Merkblatt gibt es zum kostenfreien Download auf den Internet-Seiten der OFD Karlsruhe unter www.OFD-Karlsruhe.de > Aktuelles > Kassenbuchführung > Merkblatt der OFD Karlsruhe vom 31.10.2016. U. E. eine gute Übersicht mit wichtigen Hinweisen für alle GmbHs mit Verpflichtung zur Kassenführung (Gastronomie, Einzelhandel usw.).