Kategorien
Volkelt-Briefe

Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht

Ohne sei­nen Rat hät­ten wir falsch inves­tiert!“. So Bernd K., Geschäfts­füh­rer eines Bau­tei­le-Zulie­fe­rers über den regel­mä­ßi­gen Erfah­rungs­aus­tausch mit einem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, des­sen Unter­neh­men die Alu-Tei­le her­stellt, die in der glei­chen Lie­fer­ket­te für den gemein­sa­men Groß­kun­den ein­ge­baut wer­den. Das ist kei­ne Sel­ten­heit. Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det überstehen. …

Übung ist es auch, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Unter­neh­men zu „insti­tu­tio­na­li­sie­ren“ – man ver­stän­digt sich dar­auf, gemein­sa­me Pro­jek­te und Erfah­run­gen in Gre­mi­en fest­zu­ma­chen. Bewährt und üblich ist die gegen­sei­ti­ge Ein­bin­dung der Geschäfts­füh­rer in einen (bera­ten­den) Bei­rat des jeweils ande­ren Unter­neh­mens. Dazu müs­sen Sie beach­ten: Wird der Geschäfts­füh­rer einer GmbH in einem ande­ren  Unter­neh­men als (bera­ten­der) Bei­rat oder sogar als kon­trol­lie­ren­der Auf­sichts­rat tätig, han­delt es sich nicht mehr um eine rein pri­va­te Neben­tä­tig­keit. Viel­mehr han­delt es sich um eine Neben­tä­tig­keit, die die Belan­ge der GmbH betrifft. Für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Besteht laut Anstel­lungs­ver­trag Geneh­mi­gungs­pflicht für Neben­tä­tig­kei­ten, darf der Geschäfts­füh­rer die­ses Amt nur wahr­neh­men, wenn die Gesell­schaf­ter die Geneh­mi­gung dazu erteilen.

Neben sol­chen ganz prag­ma­ti­schen Grün­den leis­tet ein Bei­rat auch in ande­ren Lebens­si­tua­tio­nen einer GmbH wert­vol­le Unter­stüt­zung. Bei­spie­le: Die GmbH hat Gesell­schaf­ter, die geschäft­lich uner­fah­ren sind, die GmbH hat sehr vie­le, auch aus­län­di­sche Gesell­schaf­ter, die nur schwer an einen Tisch zu brin­gen sind, die GmbH hat vie­le Gesell­schaf­ter mit unter­schied­li­chen wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Inter­es­sen oder die GmbH soll ein posi­ti­ves Gesicht nach außen erhal­ten, damit die Fir­ma leich­ter an Kre­di­te kommt oder neu­es Per­so­nal bes­ser anspre­chen kann.

Schreibe einen Kommentar