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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter-Motivation: Prämien-Wirkung verpufft nach 2 Jahren

Vie­le Kol­le­gen set­zen auf eine leis­tungs­ori­en­tier­te Ver­gü­tung. Wobei das Finanz­amt für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer eine Umsatz-Tan­tie­me nur aus­nahms­wei­se zulässt. Üblich ist die Gewinn-Tan­tie­me. Damit ist der Hand­lungs-Anreiz auf der Lei­tungs­ebe­ne rich­tig gesetzt. Nichts ande­res gilt für die Mit­ar­bei­ter. … Machen Sie hier kei­ne Ziel­vor­ga­ben, und zah­len regel­mä­ßig Prä­mi­en aus, kann das nach hin­ten los­ge­hen. „Genau so viel wie letz­tes Jahr“. So ein oft gehör­ter Kom­men­tar anläss­lich der Über­rei­chung der Jah­res-Prä­mi­en an die Mitarbeiter.

Fakt ist: Schon nach 2 Jah­ren regel­mä­ßi­ger Zah­lung ist die posi­ti­ve Wir­kung einer Prä­mi­en­zah­lung ver­pufft. Auch, wenn Sie die Prä­mie (aus arbeits­recht­li­chen Grün­den) nur aus­nahms­wei­se und ohne Anspruch auf regel­mä­ßig Zah­lung gewäh­ren. Wann müs­sen Sie beson­ders aufpassen?

  • Selbst bei guter wirt­schaft­li­cher Ent­wick­lung soll­ten Sie die Mit­ar­bei­ter nicht an Prä­mi­en gewöh­nen. Umsatz- und Gewinn­be­tei­li­gun­gen haben in der Wachs­tums­pha­se der Fir­ma die­sen Effekt. Es ent­steht ein „auto­ma­ti­scher“ Anspruch.
  • Bes­ser ist es, wenn Sie die Prä­mie nach vor­ab indi­vi­du­ell oder abtei­lungs­wei­se ver­ein­bar­ten Leis­tungs­zie­len kop­peln (Z. B. auch: Kos­ten­er­spar­nis, weni­ger Fehl­zei­ten usw.)
  • Die Prä­mie soll­te immer an außer­ge­wöhn­li­che Leis­tun­gen knüp­fen. Dann ist auch eine Umsatz­be­tei­li­gung am über­durch­schnitt­li­chen Umsatz­wachs­tum möglich.
Das gesetz­te Anreiz-Sys­tem darf nie Rou­ti­ne wer­den. So wie Sie die Unter­neh­mens­zie­le jähr­lich neu jus­tie­ren, so soll­ten Sie das prak­ti­zier­te Anreiz-Sys­tem regel­mä­ßig auf „Ziel­wirkung“ prü­fen. Wenn Sie hier trans­pa­rent vor­ge­hen, kön­nen Sie die Ziel­er­rei­chung rich­tig steu­ern. Die Mit­ar­bei­ter sehen in aller Regel schnell, wie Sie Ihre per­sön­li­chen Ein­kom­mens­zie­le am bes­ten errei­chen und wel­che Prio­ri­tä­ten Sie beim Abar­bei­ten betrieb­li­cher Vor­gän­ge set­zen müssen.

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