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Mitarbeiter: Kostenloser Urlaubsrechner für Mini-Jobber

Arbeit­ge­ber, die ihren Geschäfts­be­trieb mit Mini-Job­bern auf­recht erhal­ten (Aus­hil­fen) oder so orga­ni­siert haben (Ein­zel­han­del) tun sich schwer mit der Ver­wal­tung, ins­be­son­de­re mit der Ermitt­lung des kor­rek­ten Urlaubs­an­spruchs. Ab sofort bie­tet die Mini-Job-Zen­tra­le hier Abhil­fe mit einem Urlaubs­rech­ner. Damit kön­nen Sie die jewei­li­gen Urlaubs­an­sprü­che kor­rekt berech­nen und müs­sen nicht mehr befürch­ten, dass es zu einer auf­wen­di­gen juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung um den Urlaubs­an­spruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeits­ge­richt kommt. Den Urlaubs­rech­ner gibt es unter > Urlaubs­rech­ner.

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