Wenn Sie das Konterfei eines Ihrer Mitarbeiter mit auf den Internet-Seiten veröffentlichen wollen, brauchen Sie dazu …
regelmäßig dessen Zustimmung. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sein Foto gelöscht wird. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits im Arbeitsvertrag die Zustimmung des Arbeitsnehmers für solche Bild-Veröffentlichungen einholen (LAG Hessen, Urteil vom 24.1.2012, 19 SaGa 1480/11).