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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter-Fotos dürfen nur mit dessen Zustimmung auf die Homepage

Wenn Sie das Kon­ter­fei eines Ihrer Mit­ar­bei­ter mit auf den Inter­net-Sei­ten ver­öf­fent­li­chen wol­len, brau­chen Sie dazu …

regel­mä­ßig des­sen Zustim­mung. Der Arbeit­neh­mer kann ver­lan­gen, dass sein Foto gelöscht wird. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie, wenn Sie bereits im Arbeits­ver­trag die Zustim­mung des Arbeits­neh­mers für sol­che Bild-Ver­öf­fen­t­­li­chun­gen ein­ho­len (LAG Hes­sen, Urteil vom 24.1.2012, 19 SaGa 1480/11).

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