Ist offensichtlich, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Eintragungen auf seiner Zeitsummenkarte vornimmt, …
dürfen Sie fristlos kündigen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber kann dann als derart verletzt gelten, dass diese Maßnahme zulässig ist und eine vorherige Abmahnung nicht erfolgen muss (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2012, 10 Sa 270/12).
Für die Praxis: Sie können verlangen, dass Ihre Mitarbeiter Stundeneinträge zeitnah vornehmen. Darauf müssen Sie nicht einmal ausdrücklich hinweisen. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, nimmt er billigend in Kauf, dass es zu fehlerhaften Aufzeichnungen kommt – mit den oben gezeigten Folgen.