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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Chronische Krankheit fällt unter Diskriminierungsverbot

Bewirbt sich ein Mit­ar­bei­ter mit einer chro­ni­schen Krank­heit um eine ande­re Stel­le in ihrem Unter­neh­men, dann …

gel­ten die Vor­schrif­ten des Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­set­zes auch für die­sen Mit­ar­bei­ter (EuGH, Urteil vom 11.4.2013, C‑335/11 und 337/11).

Für die Pra­xis: Das Euro­pa-Recht wird ent­spre­chend von den deut­schen Gerich­ten so ange­wandt wer­den. Ach­ten Sie also im Vor­feld einen Stel­len­aus­schrei­bung und ‑beset­zung dar­auf, dass Sie hier kei­ne Feh­ler machen. Z. B., indem Sie Hin­wei­se zum Gesund­heits­zu­stand eines Bewer­bers machen. Ach­ten Sie auch dar­auf, dass Sie bei Ableh­nung eines Bewer­bers nicht mit dem Gesund­heits­zu­stand son­dern aus­schließ­lich mit der erfor­der­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on argu­men­tie­ren (wenn Sie über­haupt eine Begrün­dung ange­ben). Vor­sicht bei ent­spre­chen­den Aus­sa­gen auch im per­sön­li­chen Gespräch.

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