Bewirbt sich ein Mitarbeiter mit einer chronischen Krankheit um eine andere Stelle in ihrem Unternehmen, dann …
gelten die Vorschriften des Antidiskriminierungsgesetzes auch für diesen Mitarbeiter (EuGH, Urteil vom 11.4.2013, C‑335/11 und 337/11).
Für die Praxis: Das Europa-Recht wird entsprechend von den deutschen Gerichten so angewandt werden. Achten Sie also im Vorfeld einen Stellenausschreibung und ‑besetzung darauf, dass Sie hier keine Fehler machen. Z. B., indem Sie Hinweise zum Gesundheitszustand eines Bewerbers machen. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei Ablehnung eines Bewerbers nicht mit dem Gesundheitszustand sondern ausschließlich mit der erforderlichen Qualifikation argumentieren (wenn Sie überhaupt eine Begründung angeben). Vorsicht bei entsprechenden Aussagen auch im persönlichen Gespräch.