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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor

Nach dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) zur Erfas­sung und Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten der Arbeit­neh­mer hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) ers­te Schrit­te zur Umset­zung in deut­sches Arbeits­recht ein­ge­lei­tet. Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten des Pas­sau­er Rechts­wis­sen­schaft­lers Frank Bay­reu­ther stellt dazu fest: „Das deut­sche Recht kennt der­zeit kei­ne gene­rel­le Ver­pflich­tung aller Arbeit­ge­ber, die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Beschäf­tig­ten auf­zu­zeich­nen”.  Bis­lang müs­sen in Deutsch­land nur Über­stun­den und Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit doku­men­tiert wer­den. Nach dem EuGH-Urteil sol­len Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, die gesam­te Arbeits­zeit der Beschäf­tig­ten sys­te­ma­tisch zu erfas­sen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).

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