Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat soeben festgestellt, dass die in der Honorarordnung für Architkten und Ingenieure (HOAI) festgesetzten Mindestpreise gegen EU-Recht verstoßen (und damit wohl ausgesetzt werden). Begründung: Die Maßnahme dient nicht nachweislich der Qualitätssicherung und verhindert den Preiswettbewerb (EuGH, Urteil v. 4.7.2019, C‑377/17).
Damit dürfte Bewegung in die Branche kommen. Nicht sofort, aber mitteölfristig. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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