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Volkelt-Briefe

Mindestlohn: Nur Anwälte dürfen beraten – offiziell

Nur Anwäl­te sind befugt, in Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten aus­führ­lich zu bera­ten – und zwar mit Haf­tungs­wir­kung. Berät der Anwalt falsch oder unzu­tref­fend, muss er dafür auch gera­de ste­hen. Bis­lang ver­las­sen sich vie­le Unter­neh­men auf die Aus­sa­gen ihres Steu­er­be­ra­ters (hier: Min­dest­lohn). Der Deut­sche Anwalts­ver­ein (DAV) weist dar­auf hin, dass Steu­er­be­ra­ter nur für Neben­leis­tun­gen rechts­be­ra­tend tätig wer­den dürfen. …

Die meis­ten offe­nen Fra­gen um den Min­dest­lohn be­tref­fen zwar auch die Lohn­ab­rech­nung. Aber haupt­säch­lich geht es um arbeits- und sozi­al­recht­lich Fra­gen. Wel­che Lohn­bestandteile dür­fen bei der Berech­nung ein­be­zo­gen wer­den? Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ist eine Ände­rungs­kün­di­gung mög­lich? Wie gilt für Leis­tungs­löh­ne? Wel­che Mel­de-Pflich­ten haben Sie als Arbeit­ge­ber gegen­über der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung? Wel­che Unter­neh­men müs­sen wel­che Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten erfül­len? Wir haben auf die ers­ten Urtei­le in der Sache bereits ver­wie­sen (vgl. zuletzt Nr. 24/2015). Auch der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band hat jetzt die unkla­re Rechts­la­ge ein­ge­räumt und hat eine Klar­stel­lung vom Finanz­mi­nis­te­ri­um ein­ge­for­dert. Bis­her ohne Erfolg.

Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie vor­sor­gend han­deln. Im Zwei­fel sind Sie ver­pflich­tet, sich fach­kun­di­gen Rat ein­zu­ho­len (vgl. Nr. 18/2015). Ste­hen Buß- und Straf­gel­der im Raum (Ver­ge­hen gegen Mel­de- und Abga­be­pflich­ten zur Sozi­al­ver­si­che­rung, Fol­gen unwirk­sa­mer Ände­rungs­kün­di­gun­gen), sind Sie gut bera­ten, sich bei der Klä­rung einer offe­nen Rechts­fra­ge mit dem Min­dest­lohn nicht auf den Rat des Steu­er­be­ra­ters zu ver­las­sen. Im Zwei­fel gehen dann Unklar­hei­ten zu Ihren Las­ten. Dar­auf soll­ten Sie es nicht ankom­men lassen

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