Nach den Gastronomie-Betrieben, Logistik- und Bus-Unternehmen, Taxifahrern und den Minijob-Branchen, wachen jetzt auch die ersten Kommunen, Partei-Geschäftsstellen Übersetzungs-Büros, auch Werbe- und Event-Agenturen – um nur einige der betroffenen Arbeitgeber konkret zu benennen – auf: Der Mindestlohn und (fast noch mehr) die Dokumentationspflichten machen den Unternehmen flächendeckend zu schaffen. Dabei sind das lediglich die Vorboten „eines sozialpolitischen Experiments mit ungewissem Ausgang“ – wie die Einführung des Mindestlohns vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation betitelt wurde. Das Experiment wird die Deutsche Wirtschaft mindestens 900 Mio. EUR kosten (vgl. Nr. 2/2015).
Unterdessen mehren sich die Stimmen, die … die Umsetzung der Mindestlohnvorschriften durch die Behörden kritisieren. Konkret geht es um die Ausführungsbestimmungen und die Umsetzung der Dokumentationspflichten. So wurde die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten zunächst nur für alle Arbeitnehmer bis zu einem Gehalt von 4.500 EUR ausgesetzt. Unterdessen wurde diese Grenze auf 2.958 EUR herabgesetzt. Hier ist das letzte Wort aber immer noch nicht gesprochen. Der Wirtschaftsflügel der Union will eine weitere Absenkung auf 1.900 EUR brutto erreichen. Mehr noch: Hinter den Kulissen wird (ernsthaft) geprüft, alle Minijobber von der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten herauszunehmen.
Voraussetzung: Es gibt einen Arbeitsvertrag, aus dem der Lohn und die jeweilige Arbeitszeit eindeutig bestimmt sind. Das sollte zu machen sein (vgl. dazu auch hier).