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Volkelt-Briefe

Middelhoff/Winterkorn: Welche Fehler Sie nicht machen sollten

nach Arcan­dor-Chef Tho­mas Mid­del­hoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächs­te Mana­ger am Pran­ger – VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn. Es geht um Betrug. Mög­li­ches Straf­maß: bis zu 5 Jah­ren (§ 263 StGB). Bis­lang hält sich die deut­sche Jus­tiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweis­füh­rung nach deut­schem Recht deut­lich schwie­ri­ger zu erbrin­gen ist als das z. B. den ame­ri­ka­ni­schen Jus­tiz­be­hör­den mög­lich ist. …Zusätz­lich wird der Auf­sichts­rat erneut prü­fen müs­sen, ob gegen den Ex-CEO Schadens­ersatzklage erho­ben wer­den soll/muss. Es droht das Damo­kles­schwert eines Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­dens. Danach hät­te sich der Beschul­dig­te Win­ter­korn nach­hal­ti­ger um alle Aspek­te und Auf­fäl­lig­kei­ten rund um Die­sel­af­fä­re küm­mern müs­sen. Womög­lich erle­ben wir hier einen wei­te­ren juris­ti­schen Prä­zen­denz­fall – mit Aus­wir­kun­gen auch für die Geschäfts­lei­tun­gen in klei­ne­ren Unter­neh­men. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass ein in einer wirt­schaft­li­chen Kri­se ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter nicht mehr ledig­lich prü­fen wird, ob Sie wäh­rend Ihrer Amts­zeit unzu­läs­si­ge Mas­se schmä­lern­de Aus­zah­lun­gen aus dem GmbH-Ver­mö­gen vor­ge­nom­men haben. Er wird auch prü­fen, ob Sie die Orga­ni­sa­ti­on jeder­zeit im Griff hat­ten und ob Sie (Risi­ko-) Geschäf­te ein­ge­gan­gen sind, die Sie – unter dem Gesichts­punkt der Treue­pflicht und des Betru­ges – bes­ser nicht abge­schlos­sen hätten.

Ob ein Geschäft, das Sie abschlie­ßen und das zum Nach­teil der GmbH aus­fällt, ein Ver­stoß gegen die Treue­pflicht gegen­über Ihrer GmbH zu wer­ten ist, ent­schei­det sich auch am ein­ge­tra­ge­nen Gegen­stand des Unter­neh­mens. Das wird häu­fig völ­lig unter­schätzt. Ist ein sol­ches Geschäft nicht durch den „Gegen­stand der GmbH“ gedeckt, soll­ten Sie sich also zumin­dest die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ein­ho­len. Ent­we­der als offi­zi­el­len Beschluss der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung oder – Mini­mum – als pro­to­kol­lier­te Gesprächs­no­tiz, mit der Sie bele­gen kön­nen, dass die Gesell­schaf­ter 1. infor­miert waren und 2. nicht wider­spro­chen haben.

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