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Volkelt-Briefe

Marketing-Ressort: Werbepartner müssen zusammenpassen

Ob Micha­el Bal­lack, Rei­ner Call­mund, Rudi Völ­ler oder Bay­er Lever­ku­sen im All­ge­mei­nen: Sel­ten hat ein Unter­neh­men mit sei­ner Wer­be­part­nern so dane­ben gele­gen wie der Fuß­ball­club aus der Che­mie-Stadt. Bal­lacks Abschied aus der Natio­nal-Mann­schaft glich einem unend­li­chen Trau­er­spiel um eine Wade. Lever­ku­sens Liai­son mit Tel­da­fax ende­te in einem Mar­ke­ting-GAU mit einem Ver­brau­cher-Betrug­skan­dal um atem­beraubende Beträ­ge. U. U. muss Bay­er Lever­ku­sen Spon­so­ren­gel­der in Mil­lio­nen­hö­he in die Insol­venz­mas­se zurückbezahlen. …

Und jetzt ganz aktu­ell gleich zwei Bay­er-Prot­ago­nis­ten als Wer­be-Iko­nen für die (erfolg­lo­sen) Inter­net-Por­ta­le Ab-in-den Urlaub.de und Fluege.de. Bei­de Por­ta­le gehö­ren zur Unis­ter Hol­ding GmbH. Die letz­ten im Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schlüs­se der Hol­ding datie­ren aus dem Jahr 2011. Die Fir­men­grup­pe ist damit zwei Jah­res­ab­schlüs­se im Rück­stand. Klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men stün­den mit einer sol­chen Ver­öf­fent­li­chungs­pra­xis längst am Pran­ger des BfJ und staats­an­walt­schaft­li­cher Ermitt­lun­gen. Das Handels­blatt zitiert einen der Unter­neh­mens­grün­der mit: „Es ist ein hohes Maß an Rea­li­täts­ver­lust der Geschäfts­füh­rung zu kon­sta­tie­ren“. Was irri­tiert ist, dass groß ange­leg­te Geschäfts­mo­del­le außer­halb der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen funk­tio­nie­ren, die für klei­ne­re Unter­neh­men gel­ten und die gegen die­se in der Regel auch radi­kal durch­ge­setzt wer­den. So gab es im Fall Tel­da­fax schon Jah­re vor dem Zusam­men­bruch deut­li­che Hin­wei­se auf die wirt­schaft­li­che Schief­la­ge und sogar auf Betrug (vgl. Nr. 7/2015). Geschick­ter stel­len sich die Bay­ern an: Tho­mas Mül­ler passt bes­tens zur Mül­ler­milch und David Ala­ba offen­sicht­lich zum inter­na­tio­na­len Image der Unicredit-Bank.

Fakt ist, dass die Bay­er-Ver­ant­wort­li­chen nicht nur ein unsi­che­res Händ­chen bei der Aus­wahl ihrer Wer­be-Part­ner hat­ten und haben, son­dern sich auch im Bereich von Fahr­läs­sig­keit bewe­gen. Aus Sicht des Unter­neh­mens müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer auch bei der Aus­wahl von Wer­be- und Mar­ke­ting­part­nern mit der Sorg­falts­pflicht des ordent­li­chen Kauf­manns vor­ge­hen. Kon­kret: Sie dür­fen nicht ein­fach glau­ben, was ihnen die Wer­be­part­ner erzäh­len und ver­spre­chen. Sie müs­sen auch eige­ne Nach­for­schun­gen dazu anstel­len, inwie­weit die­se Ver­spre­chun­gen plau­si­bel sind, wel­che Risi­ken bestehen und Vor­keh­run­gen dafür tref­fen, dass ein recht­zei­ti­ger Aus­stieg aus schwie­ri­gen und risi­ko­be­haf­te­ten Ver­trä­gen mög­lich ist (Kün­di­gungs­grün­de, Kün­di­gungs­fris­ten, Ausstiegsklauseln).

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