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Volkelt-Briefe

Manipulationssichere Kassen kommen – nur der genaue Zeitpunkt ist noch offen

Die Finanz­mi­nis­ter des Bun­des und der Län­der haben sich jetzt dar­auf ver­stän­digt, mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­tem gesetz­lich vor­zu­schrei­ben (Tref­fen der Finanz­mi­nis­ter vom 25.6.2015). Dazu müs­sen noch tech­ni­sche Stan­dards geklärt wer­den und ent­spre­chen­de Über­gangs­be­stim­mun­gen fest­ge­legt wer­den. Dar­in soll geklärt wer­den, wie bei soeben erfolg­ter Neu­an­schaf­fung eines Kas­sen­sys­tems ver­fah­ren wird (Über­gangs­re­ge­lung). Die Minis­ter sind sich auch eini­ge dar­in, nicht auf eine euro­päi­sche Vor­ga­be für Kas­sen abzu­war­ten, son­dern gege­be­nen­falls auch eine deut­sche Lösung umzu­set­zen. Schwa­cher Trost: Eine Ver­schär­fung des momen­ta­nen Straf­ma­ßes für Ver­stö­ße wur­de nicht dis­ku­tiert und ist – vor­erst jeden­falls – offen­sicht­lich nicht geplant. …

Unter­des­sen gibt es ein Kas­sen-Sys­tem, das mani­pu­la­ti­ons­si­cher arbei­tet. Das Sys­tem heißt INSIKA: „Inte­grier­te Sicher­heits­lö­sung für mess­wert­ver­ar­bei­ten­de Kas­sen­sys­te­me“. Inte­griert man die Kar­te in eine Kas­se, erzeugt die­se bei jedem Bezahl­vor­gang eine digi­ta­le Signa­tur – eine Art Fin­ger­ab­druck. Die­ser Fin­ger­ab­druck fin­det sich auf dem aus­ge­druck­ten Kas­sen­bon wie­der und wird elek­tro­nisch gespei­chert. Zusätz­lich spei­chert die Kar­te wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen ab. Die­se sind so eng mit­ein­an­der ver­zahnt, dass eine Mani­pu­la­ti­on sofort auf­fällt. So kön­nen alle Bar­geld­ge­schäf­te (in der Gas­tro­no­mie oder im Ein­zel­han­del) lücken­los nach­ge­wie­sen wer­den. Beim Taxa­me­ter setzt INSIKA anstel­le des gedruck­ten Kas­sen­bons auf eine Online-Daten­über­­­tra­gung. Die Daten wer­den auf einem Ser­ver gespei­chert und kön­nen mit der Smart­card abge­gli­chen wer­den.

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