Die elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerdaten ist bei Ummeldungen z. B. von einer Nebentätigkeit in eine Haupttätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich, wenn … der Arbeitgeber fehlerhafte Angaben zum Ausscheidens- bzw. Einstellungsdatum macht. Laut BMF liegt das an einem Programmfehler. Wird die Anmeldung verweigert wird, können Sie diese in Papierform nachreichen (BMF-Schreiben vom 25.4.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003).
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