Der Bundesanzeiger Verlag – Herausgeber des elektronischen Unternehmensregisters – hat eine Liste der Firmen veröffentlicht, die Unternehmen unseriöse, kostenpflichtige Veröffentlichungs-Angebote machen > unser TIPP dazu …
In der Regel erledigt der Steuerberater für die meisten Unternehmen die Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Unternehmensregister. Dennoch: Immer wieder gibt es betrügerische Angebote, die Unternehmen auffordern per Formular eine Eintragung vorzunehmen – das sind dann aber in der Regel „Pseudo–Register” – anschließend kommt die Rechnung. Den meisten Unternehmern ist das zu „blöd” – Sie ärgern sich zwar, zahlen aber, damit der Fall vom Schreibtisch ist.
Jetzt gibt es eine Liste solcher betrügerischer Anbieter – für Ihre Buchhaltung/Rechnugnswesen/Controlling ein guter Anhaltspunkt, nicht auf solche Angebote reinzufallen. Infos mit der Liste zu betrügerischen Anbietern gibt es > Hier anklicken