Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Leiharbeit, wird es sehr schnell neue regeln geben. … Im Gesetz steht, dass Leiharbeitnehmer nur für einen vorübergehenden Zeitraum beschäftigt werden dürfen. Das Gesetz sagt aber nicht, welcher Zeitraum gelten soll. Nach dem BAG-Urteil besteht Anspruch auf gesetzliche Regelung. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition stehen bereits die Vorgaben: SPD und CDU/CSU haben sich auf 18 Monate geeinigt (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13).
Die neue Regelung dürfte schnell umgesetzt werden. Beachten Sie diese Frist von 18 Monaten für jeden einzelnen überlassenen Mitarbeiter, wenn Sie in den nächsten Monaten Verträge mit Verleihfirmen abschließen oder bestehende Verträge verlängern.