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Volkelt-Briefe

Leiharbeit: Jetzt schon mit 18 Monaten planen

Nach dem Grund­satz­ur­teil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) zur Leih­ar­beit, wird es sehr schnell neue regeln geben. … Im Gesetz steht, dass Leih­ar­beit­neh­mer nur für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum beschäf­tigt wer­den dür­fen. Das Gesetz sagt aber nicht, wel­cher Zeit­raum gel­ten soll. Nach dem BAG-Urteil besteht Anspruch auf gesetz­li­che Rege­lung. Im Koali­ti­ons­ver­trag der Gro­ßen Koali­ti­on ste­hen bereits die Vor­ga­ben: SPD und CDU/CSU haben sich auf 18 Mona­te geei­nigt (BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13).

Die neue Rege­lung dürf­te schnell umge­setzt wer­den. Beach­ten Sie die­se Frist von 18 Mona­ten für jeden ein­zel­nen über­las­se­nen Mit­ar­bei­ter, wenn Sie in den nächs­ten Mona­ten Ver­trä­ge mit Ver­leih­fir­men abschlie­ßen oder bestehen­de Ver­trä­ge verlängern.

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