viele Kollegen/Innen sind – nicht anders als zahlreiche Wirtschafts-Experten, Volkswirte und Banker – höchst verunsichert über die wirtschaftliche Entwicklung (vgl. dazu zuletzt Nr. 32/2019). Stichworte: Staatsverschuldung, Niedrigzinsen, Brexit, Handelsbarrieren. Damit steigt für viele Unternehmen das Insolvenzrisiko. Wer hier Fehler macht, riskiert eine berufliche Zäsur – mit weit reichenden wirtschaftlichen Folgen. Z. B. wie jetzt im Insolvenzverfahren der Lauffenmühle GmbH & Co. KG. Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft, ob gegen die Geschäftsführung ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung und Betrug eröffnet werden muss.
Zunächst …
versuchte die Geschäftsleitung, das Unternehmen mit allen Mitteln zu retten. Viele Gespräche wurden geführt – mit Gläubigern, Investoren und mit dem Betriebsrat. Als nichts mehr ging, stellte die Geschäftsführung den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der eingesetzte Insolvenzverwalter monierte Versäumnisse, stellte weitere Nachforschungen zu den Geschäftsführungs-Maßnahmen und Handlungen an und kam zu der Überzeugung, dass „möglicherweise unberechtigte Zahlungen” veranlasst wurden. Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens waren erfüllt. Dabei handelt es sich um ein durchaus übliches Vorgehen. Darauf sollten Sie eingerichtet sein. Dagegen gibt es (leider) immer noch keine Versicherung.