Die Bundesagentur für Arbeiter (BA) weist ausdrücklich darauf hin, dass …
für alle hochwassergeschädigten Betriebe in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bei Arbeitsausfall schnell und unkompliziert Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Das gilt auch bei Lieferausfällen. Setzen Sie sich umgehend mit der zuständigen BA in Verbindung. Weiterführend: Merkblatt für hochwassergeschädigte Betriebe > Hier anklicken.