Seit 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung (KSV) durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Ziel ist die flächendeckende Prüfung, die … aber im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 noch nicht durchgesetzt werden konnte. Informieren Sie sich vorab darüber, welche Leistungen beitragspflichtig sind. Beispiele gibt es auf der Homepage der KSV > www.kuenstlersozialkasse.de > Downloadbereich für Unternehmen und Verwerter. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 5,2 % des Auftragsvolumens. Ab 1.1.2017 wird es hier eine Entlastung geben. Der Beitragssatz wird von 5,2 auf 4,8 % abgesenkt. Stichtag ist jeweils der 31.3.des Folgejahres (vgl. Nr. 13/2016). Bis dahin müssen Sie die beitragspflichtigen Leistungen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr an die KSV melden.
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KSV: Werbekosten werden 2017 entlastet
Prüfen Sie, welche Leistungen Sie ggf. im eigenen Haus ohne KSV-Beitrag erstellen können, z. B. die Formulierung von Werbetexten, eigene Fotos durch Mitarbeiter erstellen, Gestaltung der Web-Seiten durch die eigene IT usw.. Keine KSV-Gebühren entstehen auch dann, wenn Sie KSV-pflichtige Leistungen über eine Agentur in der Rechtsform GmbH/UG einkaufen.