GmbHs mit einigen weniger rentablen Geschäftsbereichen haben mit einer Sanierung im Insolvenzverfahren eine gute Chance, ihr Geschäftsmodell jetzt neu aufstellen. Dazu wird das profitable Kerngeschäft in eine neu Gesellschaft (GmbH) ausgelagert. Sie können sich mit den Gläubigern auf eine (Teil-)Entschuldung oder eine Quote verständigen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für 3 Monate die Gehälter, die Sozialversicherungsbeiträge und auf Antrag die Beiträge zur Krankenkasse. Zum Ablauf des Verfahrens > Hier anklicken.
Erfüllen Sie trotz Umsatzrückgang die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren noch nicht, können Sie eine Sanierung im sog. Schutzschirmverfahren beantragen. Damit können Sie Altlasten abwerfen – allerdings gibt es keinen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit.
Zum Ablauf des Schutzschirmverfahrens > Hier anklicken