Kategorien
Volkelt-Briefe

Kosten: Beitrag für Rückdeckungsversicherung sinkt auf 1,3 Promille

Der Bei­trags­satz für die Insol­venz­si­che­rung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (auch: Pen­si­ons­zu­sa­ge des Gesellschafter/Ge­schäftsführers) sinkt für 2015 von bis­her 1,7 Pro­mil­le des Ver­si­che­rungs­be­tra­ges auf 1,3 Pro­mil­le. Laut Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein (PSV) müs­sen Unter­neh­men … im ers­ten Halb­jahr 2015 kei­nen Vor­schuss zah­len. Aller­dings hält es sich der PSV offen, einen Vor­schuss noch im ers­ten Halb­jahr 2015 zu beschlie­ßen (PSVaG, Pres­se­mit­tei­lung vom 14.11.2014).

Unver­än­dert bei 5,2 % des Umsat­zes für künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­pflich­ti­ge Leis­tun­gen bleibt dage­gen der Bei­trag­satz für die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung. Ach­tung: Seit 1.1.2015 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Bei­trags­zah­lung von den Prü­fern der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung durch­ge­führt. Stel­len Sie sich also dar­auf ein, dass hier gründ­li­cher geprüft wird als in den Vor­jah­ren. Nächs­ter Ter­min: Mel­dung der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Leis­tun­gen aus 2014 bis spä­tes­tens 31.3.2015 an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Schreibe einen Kommentar