Der Beitragssatz für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (auch: Pensionszusage des Gesellschafter/Geschäftsführers) sinkt für 2015 von bisher 1,7 Promille des Versicherungsbetrages auf 1,3 Promille. Laut Pensionssicherungsverein (PSV) müssen Unternehmen … im ersten Halbjahr 2015 keinen Vorschuss zahlen. Allerdings hält es sich der PSV offen, einen Vorschuss noch im ersten Halbjahr 2015 zu beschließen (PSVaG, Pressemitteilung vom 14.11.2014).
Unverändert bei 5,2 % des Umsatzes für künstlersozialabgabepflichtige Leistungen bleibt dagegen der Beitragsatz für die Künstlersozialversicherung. Achtung: Seit 1.1.2015 wird die ordnungsgemäße Beitragszahlung von den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass hier gründlicher geprüft wird als in den Vorjahren. Nächster Termin: Meldung der sozialversicherungspflichtigen Leistungen aus 2014 bis spätestens 31.3.2015 an die Künstlersozialkasse. Ausführliche Informationen gibt es unter www.kuenstlersozialkasse.de.