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Volkelt-Briefe

GmbH im Konzern: Neues Insolvenzrecht

In Zukunft gibt es bei einer Kon­zern-Inso­venz nur noch …

ein zustän­di­ges Insol­venz­ge­richt mit einem Ansprech­part­ner. Das erleich­tert die Abstim­mung über Sanie­rungs­maß­nah­men und Zustim­mun­gen für Geschäfts­füh­rungs­maß­nah­men (Gesetz zur Erleich­te­rung der Bewäl­ti­gung von Kon­zern­in­sol­ven­zen).

Für die Pra­xis: Das Kabi­nett hat den Ent­wurf des Geset­zes beschlos­sen. Nach einem Regie­rungs­wech­sel soll­ten die­se Ver­bes­se­run­gen von der Koali­ti­on getra­gen und das Gesetz im Bun­des­rat ver­ab­schie­det wer­den. Ich hal­te Sie auf dem Laufenden.

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