In Zukunft gibt es bei einer Konzern-Insovenz nur noch …
ein zuständiges Insolvenzgericht mit einem Ansprechpartner. Das erleichtert die Abstimmung über Sanierungsmaßnahmen und Zustimmungen für Geschäftsführungsmaßnahmen (Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen).
Für die Praxis: Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes beschlossen. Nach einem Regierungswechsel sollten diese Verbesserungen von der Koalition getragen und das Gesetz im Bundesrat verabschiedet werden. Ich halte Sie auf dem Laufenden.