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Geschäfts-Konten gesperrt – was tun?

Das kann schnel­ler gehen als Sie den­ken. Schon wenn Sie nur weni­ge Male rück­stän­dig beim Steu­er­zah­len sind, wen­det das Finanz­amt „erzie­he­ri­sche” Maß­nah­men an. Was tun, wenn nichts mehr geht oder Sie von einem Lie­fe­ran­ten erfah­ren, dass Überweisungen/Lastschriften nicht aus­ge­führt wer­den? > Unse­re TIPPS

Davon habe ich erst von einem Lie­fe­ran­ten erfah­ren“. Franz H., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Frei­zeit-Betrie­be, meint damit die Sper­rung aller sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Selbst sein Ansprech­part­ner bei der Com­merz­bank wuss­te noch nicht ein­mal über die Nacht- und Nebel-Akti­on der Finanz­be­hör­den Bescheid.

Die Fol­gen waren pein­lich bis unan­ge­nehm. Pein­lich, weil H. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht mehr begli­chen wur­den. Beim Nach­te­le­fo­nie­ren muss­te er fest­stel­len, dass seit 2 Tagen kei­ne Rech­nung mehr begli­chen wur­de und auch das Last­ein­zugs­ver­fah­ren nicht mehr durch­ge­führt wur­de. Bei allen Lie­fe­ran­ten muss­te sich H. ent­schul­di­gen und ver­spre­chen, dass er der Sache eiligs­te nach­ge­hen wer­de. Unan­ge­nehm, weil er nicht beein­flus­sen konn­te, dass sei­ne Geschäfts­part­ner sich Gedan­ken um sei­ne Liqui­di­täts­la­ge mach­ten und wegen gestie­ge­nem Risi­ko nur noch zu neu­en Kon­di­tio­nen lie­fern würden.

Was ist da falsch gelau­fen? Im Nach­hin­ein stell­te sich her­aus, dass H. „stän­dig“ Post vom Finanz­amt kommt. Zum Teil han­delt es sich um Steu­er­for­de­run­gen, die bereits ange­wie­sen wur­den und sich unter­des­sen schon erle­digt hat­ten. H. muss­te also jeden Bescheid zunächst gründ­lich prü­fen, um zu wis­sen, wie er dar­auf rich­tig reagie­ren muss. Das kos­tet Zeit und gele­gent­lich auch Ner­ven, z. B. wenn sich spä­ter her­aus­stellt, dass der Bescheid feh­ler­haft oder zu Unrecht aus­ge­stellt wurde.

In der Pra­xis geht die Kon­ten­sper­rung ganz schnell. Im Klein­ge­druck­ten des Bescheids behält sich das Finanz­amt eine sol­che Maß­nah­me vor. In der Pra­xis wird das auch ganz schnell umge­setzt, z. B. dann, wenn der Steu­er­zah­ler schon eini­ge Male durch Steu­er­rück­stand auf­ge­fal­len ist. Das Finanz­amt ist also in der Regel zu die­ser Maß­nah­me berech­tigt – es gibt kein wirk­sa­mes Rechts­mit­tel dage­gen. Die Ein­zugs­stel­le des Finanz­amts infor­miert dann nur noch die Bank über die­se Maß­nah­me – die Bank ist dazu ver­pflich­te, Aus­zah­lun­gen sofort ein­zu­stel­len. Dabei ist nicht unbe­dingt sicher gestellt, dass der Sach­be­ar­bei­ter der Bank, der die Sper­rung ver­an­lasst, zugleich auch den Sach­be­ar­bei­ter infor­miert, der Ansprech­part­ner des Kon­to-Inha­bers ist. Aus der Pra­xis wer­den regel­mä­ßig Fäl­le bekannt, in denen der Kon­to-Inha­ber erst nach einem Hin­weis des Lie­fe­ran­ten auf offe­ne Rechun­gen von der Sper­rung erfahren.

Scha­den und Auf­wand, die dadurch ent­ste­hen sind enorm. In der Regel kos­tet es nicht nur eini­ge zeit­auf­wen­di­ge Tele­fo­na­te, um die Arbeits­si­tua­ti­on wie­der her­zu­stel­len. Dazu muss blitz­schnell Geld beschafft wer­den – was sich meis­tens in schlech­te­ren Kon­di­tio­nen bemerk­bar macht. Dazu müs­sen Bele­ge hin- und her­ge­faxt wer­den, Ansprech­part­ner aus­fin­dig gemacht wer­den und – schluss­end­lich – auch noch die Stun­den­ab­rech­nung des zwi­schen­ge­schal­te­ten Steu­er­be­ra­ters begli­chen wer­den – drei- bis vier­hun­dert Euro zusätzlich.

Auch wenn es nervt – Post vom Finanz­amt soll­ten Sie nie ein­fach lie­gen las­sen. Spä­tes­tens, wenn Sie bereits 2 oder 3 Mal mit einem Steu­er­rück­stand auf­ge­fal­len sind, soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass das Finanz­amt dem­nächst gegen Sie „erzie­he­risch“ vor­ge­hen wird und eine ange­droh­te Kon­ten­sper­rung auch tat­säch­lich durch­zie­hen wird. Prü­fen Sie Beschei­de grund­sätz­lich auf Anlass und Fris­ten. Beschaf­fen Sie sofort die aus­ste­hen­den Beträge.

Maß­nah­men:

  1. Spre­chen Sie mit Ihrem Bank­be­ra­ter, wie im Fal­le einer Kon­ten­sper­rung vor­zu­ge­hen ist. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie den Bera­ter dafür, dass er Sie sofort von sich aus infor­miert – über Mobil-Tele­fon und eMail. Las­sen Sie sich des­sen Direkt­kon­takt geben (Fax und eMail), damit Sie die Frei­ga­be der Sper­rung durch das Finanz­amt sofort und ohne wei­te­ren Zeit­ver­lust an die Bank wei­ter­lei­ten können.
  2. Infor­mie­ren und Kon­tak­ten Sie sofort den Steu­er­be­ra­ter. Wenn Sie den nicht errei­chen: Neh­men Sie sofort mit dem Sach­be­ar­bei­ter im Finanz­amt Kon­takt auf, der die Sper­rung ver­an­lasst hat.
  3. Brin­gen Sie in Erfah­rung, was Sie tun müs­sen, um die Sper­rung aufzuheben.
  4. Las­sen Sie sich sofort nach Zah­lung der Steu­er schrift­lich (Fax) beschei­ni­gen, dass das Finanz­amt die Sper­rung auf­ge­ho­ben hat.
  5. Lei­ten Sie die­se Bestä­ti­gung umge­hend an die Bank wei­ter (Fax) und ver­ge­wis­sern Sie sich dar­über, dass alle aus­ste­hen­den Last­schrif­ten und ange­wie­se­nen offe­nen Rech­nun­gen über­wie­sen wurden.
  6. Selbst wenn Sie „eilig“ vor­ge­hen, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Sie jede Steu­er-Nach­läs­sig­keit 2 und mehr Tage auf Trapp hal­ten wird.

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