Hängt der Betriebsfrieden schief, müssen Sie sich als Unternehmer auch auf neue Strategien der Mitarbeiter einstellen. Beispiel: …
Ein Mitarbeiter fühlt sich benachteiligt, weil er mit seiner (jährlich unter Vorbehalt gezahlten) Prämie nicht zufrieden ist. Dazu beauftragt er einen Anwalt. Neu daran ist: Der Mitarbeiter sucht im Betrieb gezielt nach Leidensgenossen, die bei der Prämie ebenfalls glauben zu kurz gekommen zu sein. Der beauftragte Anwalt vertritt dann alle Kollegen gemeinsam. Zusammen können diese Mitarbeiter den Prozessdruck erheblich erhöhen, weil für Sie als Arbeitgeber das Kostenrisiko steigt.
Was tun? Rein rechtlich haben Sie keine Möglichkeit, das zu unterbinden. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, einen Anwalt seiner Wahl einzuschalten. Auch eine sog. Gemeinschaftsvertretung durch einen gemeinsamen Anwalt ist möglich. Der Prozess kann aber nur von jedem einzelnen Mitarbeiter in einem gesonderten Verfahren geführt werden.
Allerdings hat der Ausgang des Verfahrens mit diesem einzelnen Mitarbeiter präjudikative Wirkung. Das Gericht wird sich an dem bereits entschiedenen Fall orientieren wird. Ihnen bleibt dann nur, die Rechnung zu zahlen. Besser ist es, wenn Sie im Vorfeld Einfluss darauf nehmen, eine solche Klage-Konstellation zu verhindern. Z. B., indem Sie mit diesem Mitarbeiter nachträglich eine Einzelvereinbarung schließen, unter der Voraussetzung, dass eine Verschwiegenheitsvereinbarung faktisch noch möglich ist.