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Volkelt-Briefe

Konflikte mit Mitarbeitern: Ein Mitarbeiter klagt – alle profitieren

Hängt der Betriebs­frie­den schief, müs­sen Sie sich als Unter­neh­mer auch auf neue Stra­te­gien der Mit­ar­bei­ter ein­stel­len. Bei­spiel:

Ein Mit­ar­bei­ter fühlt sich benach­tei­ligt, weil er mit sei­ner (jähr­lich unter Vor­be­halt gezahl­ten) Prä­mie nicht zufrie­den ist. Dazu beauf­tragt er einen Anwalt. Neu dar­an ist: Der Mit­ar­bei­ter sucht im Betrieb gezielt nach Lei­dens­ge­nos­sen, die bei der Prä­mie eben­falls glau­ben zu kurz gekom­men zu sein. Der beauf­trag­te Anwalt ver­tritt dann alle Kol­le­gen gemein­sam. Zusam­men kön­nen die­se Mit­ar­bei­ter den Pro­zess­druck erheb­lich erhö­hen, weil für Sie als Arbeit­ge­ber das Kos­ten­ri­si­ko steigt.

Was tun? Rein recht­lich haben Sie kei­ne Mög­lich­keit, das zu unter­bin­den. Jeder Mit­ar­bei­ter ist berech­tigt, einen Anwalt sei­ner Wahl ein­zu­schal­ten. Auch eine sog. Gemein­schafts­ver­tre­tung durch einen gemein­sa­men Anwalt ist mög­lich. Der Pro­zess kann aber nur von jedem ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter in einem geson­der­ten Ver­fah­ren geführt werden.

Aller­dings hat der Aus­gang des Ver­fah­rens mit die­sem ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter prä­ju­di­ka­ti­ve Wir­kung. Das Gericht wird sich an dem bereits ent­schie­de­nen Fall ori­en­tie­ren wird. Ihnen bleibt dann nur, die Rech­nung zu zah­len. Bes­ser ist es, wenn Sie im Vor­feld Ein­fluss dar­auf neh­men, eine sol­che Kla­ge-Kon­­stel­la­ti­on zu ver­hin­dern. Z. B., indem Sie mit die­sem Mit­ar­bei­ter nach­träg­lich eine Ein­zel­ver­ein­ba­rung schlie­ßen, unter der Vor­aus­set­zung, dass eine Ver­schwie­gen­heits­ver­ein­ba­rung fak­tisch noch mög­lich ist.

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