Erfahrungsgemäß kommt es in GmbHs mit mehreren Gesellschafter (-Geschäftsführern) durchschnittlich alle zwei Jahre zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten bis Konflikten um die Geschäftspolitik. Das liegt in der Natur der Sache. Hinderlich sind Verdrängung, verhärtete Fronten und Kompromisslosigkeit. Hier einige Hinweise, wie Sie sich zum Ziel führenden Konflikt-Management disziplinieren: …
Checkliste: Konflikt-Management in der GmbH
nicht verdrängen | In vielen GmbHs werden Konflikte ausgesessen. Oft dauert es Jahre, bis einer der Beteiligten eine Veränderung herbeiführt. Was dabei übersehen wird: In der Zwischenzeit sind meist schon zahlreiche Geschäftschancen der GmbH ausgelassen worden. Schade! |
dokumentieren | Wie bei einer Scheidung kommen die „dicken Brocken“ im Nachhinein. Dann helfen mündliche Absprachen, Vereinbarungen und Besserungsversprechungen nicht. Dokumentieren Sie Sachverhalte, die das Gesellschafts- und das Anstellungsverhältnis Ihrer Mit-Gesellschafter betreffen (Besprechungen, E‑Mails). |
Beratung nutzen | Wägen Sie ab, was es zu verlieren gibt. Beispiel: Gibt es Verträge mit Kunden, die auf Ihre GmbH und nicht auf die beteiligten Personen zugeschnitten sind, sollten Sie zunächst gezielt professionelle Beratung in Anspruch nehmen (z. B. Mediation), um den Bestand zu sichern. |
Berater checken | Leider gibt es auf dem Beratermarkt viel Schatten. Verlassen Sie sich nur auf zertifizierte Berater, die Referenzen vorlegen und nehmen Sie die Referenzen auch in Anspruch. Nutzen Sie den BDU für Auskünfte. |
Die Rechtslage prüfen | Hüten Sie sich vor selbst gestrickten Lösungen, z. B. die Abberufung des Mit-Geschäftsführers. Die Rechtslage ist schwierig. Prüfen Sie alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag) nach Rechten und Pflichten, Ausscheidensmöglichkeiten, geltwerten Vereinbarungen wie Abfindungen. |
Ausnahmsweise vor Gericht streiten | In der 2‑Personen-GmbH werden Abberufung und Ausschluss eines Gesellschafters erst nach einem Gerichtsurteil wirksam. In der Regel fahren Sie besser, wenn Sie sich außergerichtlich einigen. Dazu sollten Sie sich von einem versierten Fachanwalt für Gesellschaftsrecht vertreten lassen. Das kostet, aber Sie geben dann garantiert nur Rechtspositionen auf, die Sie vor Gericht ohnehin nicht durchsetzen können. |