„Ich habe nur gute Erfahrungen mit unserem Betriebsrat gemacht“. So das Feedback vieler Kollegen zum Umgang mit Betriebsräten. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern und je mehr Beschäftigte im Unternehmen, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen. Hier einige Hinweise wie es besser geht: …
- Kommunikation: Suchen Sie das 4‑Augen-Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Steigen Sie dabei mit einem privaten Thema ein. Es wird für Ihren Gesprächspartner nach diesem Einstieg schwierig, wieder auf seinen dogmatischen Weg zurückzufinden. Je persönlicher Sie auf die Person „Betriebsrat“ eingehen, desto größer ist Ihre Chance, dass er von seinem klassischen Feindbild abweicht. Geben Sie ihm aber auch Einblicke in betriebliche Belange (Geschäftsanbahnungen, Brancheninformationen).
- Zeit zum Verhandeln: Stellen Sie sich auf möglicherweise langwierige Verhandlungen ein und kalkulieren Sie dies unbedingt beim Zeitplan für Ihre Maßnahmen ein. Es schwächt Ihre Verhandlungsposition als Arbeitgeber ungemein, wenn Sie unter Zeitdruck Verhandlungen zu Ende bringen müssen. Drängen Sie nicht auf eine bestimmte Zeitvorgabe. Lassen Sie Ihren Gegenüber spüren, dass für Sie bei den Verhandlungen die Zeit keine Rolle spielt – auch, wenn Ihnen das schwer fällt.
- Kompetenz statt Ideologie: Viele motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter scheuen oft davor zurück, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Sie fürchten einen Karriere-Knick und Nachteile für ihre berufliche Entwicklung. Als personalverantwortlicher Geschäftsführer sollten Sie eine solche Situation als Chance sehen: Sie verlieren zwar einen guten Mitarbeiter, Ihr Unternehmen gewinnt dadurch aber unter Umständen einen loyalen und kompetenten Betriebsrat, der die Betriebsbelange besser versteht.
- Regel und Ausnahme: Vorläufige Personaleinstellungen in Eilfällen sollten Sie als Vorgesetzter auf keinen Fall überstrapazieren. Ein dauernder Missbrauch kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
- Wochenend-Politik: Kalendertage statt Arbeitstage Das Gesetz stellt auf Kalendertage ab. Daher ist besondere Eile geboten, wenn Sie die Mitteilung des Betriebsrates an einem Freitag erhalten, z. B. Widerspruch gegen Mehrarbeit. In diesem Fall ist nämlich der folgende Montag bereits der letzte Tag, um den Antrag auf Mehrarbeit beim Arbeitsgericht wirksam stellen zu können. Nehmen Sie solche Wochenend-Überraschungen unbedingt noch am Freitag zur Kenntnis, damit Sie u. U. noch über das Wochenende mit Ihrem Anwalt in der Sache Kontakt aufnehmen können.
Wertvolle Hilfe kann der Betriebsrat für die Geschäftsleitung übernehmen, wenn es zu Konflikten zwischen einzelnen Mitarbeitern kommt, etwa wenn ein Vorgesetzter mit untergeordneten Mitarbeitern nicht klar kommt oder wenn Projektmitarbeiter gegeneinander statt miteinander funktionieren. Sie brauchen dann nicht mehr bei jeder Angelegenheit eingreifen und behalten sich dennoch die letzte Entscheidung vor, wenn der als Mediator eingesetzte Betriebsrat keine Konflikt-Lösung durchsetzen kann.