Bereits nach einem Jahr zeigt die MONITOR-Sendung zur Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs Wirkung. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Kommunen ihre Satzungen so geändert, dass die an die Geschäftsführer der kommunalen GmbHs gezahlten Gehälter offen gelegt werden müssen. Damit bleibt jetzt für viele Kommunen nur noch das Problem, wie sie diese Transparenz in den laufenden Geschäftsführer-Verträgen umsetzen können (vgl. zuletzt Nr. 49/2014). Derzeit von fast allen Kommunen praktizierte Lösung: …
- Die meisten Alt-Verträge sind „befristet (5 Jahre) mit Verlängerungsoption“. Die Vertragsverlängerung wird nur noch unter dem Vorbehalt vorgenommen, dass die Kommune die Höhe des gezahlten Gehalts offen legen darf.
- Neuverträge werden von den kommunalen Arbeitgebern grundsätzlich nur mit Offenlegungsoption abgeschlossen.
Die Monitor-Redaktion hatte sich die Mühe gemacht, einen deutschlandweiten Vergütungs-Atlas für die Geschäftsführer von kommunalen GmbHs aufzustellen (Energieversorgung, Abfallwirtschaft, Tourismus und Marketing, Sparkasse). Ausgewertet wurden 50 Beteiligungsberichte der Kommunen, die Zahlen zum Verdienst ihrer Geschäftsführer veröffentlicht haben. Beispiele: Die Abfallentsorgungen von Dortmund und Stuttgart sind etwa gleich groß. Der Geschäftsführer in Dortmund verdient im Jahr 266.000 EUR, der Stuttgarter Betriebsleiter 123.000 EUR. Der Geschäftsführer der Kölnbäder GmbH verdient 230.000 EUR jährlich, während der Jahresverdienst der Chefin der ähnlich großen Bäderbetriebe in Stuttgart mit ca. 85.000 EUR nur ein Drittel beträgt. Im Extremfall betragen die Abweichungen danach bis zu 300%.