Für viele Firmen ist es zu teuer, den Mitarbeitern einen Firmenwagen zu stellen. Ausweg: …
Statt einem Firmenwagen überlassen immer mehr Firmen ihren Mitarbeitern ein Fahrrad. Seit es leistungsfähige und bezahlbare E‑Bikes gibt mit deutlichem Trend nach oben. Bisher musste der Arbeitgeber nach einem komplizierten Verfahren die Lohnsteuer für die private Überlassung (Weg zur Arbeitsstätte, Verrechnung beim Sachbezug) berechnen. Das ist ab sofort deutlich leichter. Die Finanzverwaltungen der Länder haben sich auf eine einheitliche Abwicklung geeinigt (Erlass der Länder vom 23.11.2012). Danach gilt:
- Der Vorteil für die private Nutzung kann nach der sog. 1 % – Methode ermittelt werden.
- Die private Nutzung des Firmen-Fahrrades für die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte bleibt vollständig lohnsteuerfrei.
Beispiel: Die GmbH überlässt ein Bike zu 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer muss lediglich für 20 EUR zusätzliche Lohnsteuer zahlen. Der Arbeitgeber kann die Umsatzsteuer, die AfA und die Betriebskosten (Versicherung) absetzen. Diese Regelung gilt für Fahrräder und E‑Bikes ohne Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht.
Für die Praxis: Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Kombination von Firmenwagen und Firmen-Fahrrad eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass es nicht alleine der Chef ist, der beide Modelle nutzt. Hier sollten für alle Mitarbeiter der Firma gleiche Maßstäbe angesetzt werden. Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in zentralen Lagen haben, können damit jetzt Mitarbeitern ein attraktives Zusatzangebot machen, das den Arbeitsplatz noch weiter aufwertet und damit die Firmenbindung stärkt.