Das Verfahren Kirch gegen Breuer entwickelt sich zu einer never ending story. Jetzt wurde ein weiteres Zwischenkapital beendet – mit wichtigem Anschauungsmaterial für jeden Unternehmer >
Kirch klagte gegen seinen Insolvenzverwalter, weil dieser ihn in Millionenhöhe wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch nahm. Das Landgericht (LG) wies die Klage ab. Besonderheit: Kirch erhielt keine Akteneinsicht.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof dazu in letzter Instanz entschieden: Wegen dieser Weigerung zur Akteneinsicht muss das Insolvenzverfahren komplett neu aufgerollt werden (BGH, Urteil vom 21.6.2010, II ZR 246/08). Aus dem Urteil: „Der Kläger (Kirch) hatte nicht damit rechnen können, dass das LG die Versagung einer Einsicht in die Unterlagen als Begründung für eine Klageabweisung heranziehen würde, ohne konkrete Feststellungen dazu zu treffen, ob allen Beklagten eine begehrte Akteneinsicht versagt wurde und ob die Akteneinsichtsgesuche auch hinsichtlich ihres Umfangs berechtigt waren“. Konkret: Das Gericht stellte sich auf die Seite des Insolvenzverwalters ohne den Kläger am Verfahren korrekt zu beteiligen. Das geht so nicht und das muss kein Unternehmer so hinnehmen.
Für die Praxis: Unabhängig von diesem – nicht unerheblichen – Rechtsfehler bleibt das Verfahren Kirch/Breuer auch weiterhin für (mittelständische) Unternehmer von Interesse. Und zwar im Hinblick darauf, ob Image schädigende Aussagen eines Bankers über ein unternehmen in der Öffentlichkeit haftungsrechtiche Folgen haben. Ich halte Sie auf dem Laufenden.