In der Presse wurde bereits über die 200 Mio. EUR Fehlbuchung einer Bank auf das Konto eines gewöhnlichen Bürgers berichtet. Wichtig für Geschäftskunden ist …
aber der folgende Aspekt des Urteils: Danach ist die Bank nicht berechtigt, Zinsen einzufordern, die sich in der Folge der Fehlüberweisung für die Bank ergeben haben (LG Itzehoe, Urteil vom 3.5.2012, 7 O 266/11).
Für die Praxis: Im Urteil hatte die Bank 200 Mio. EUR auf ein falsches Konto überwiesen. Der Kontoinhaber überwies einen Teil des Geldes umgehend auf ein anderes Konto, so dass die Bank den Betrag nicht sofort in voller Höhe zurückholen konnte. Den daraus entstehenden Zinsaufwand von 12.000 berechnete Sie dem Empfänger. So einfach geht das aber nicht: Der muss zwar den Betrag vollständig zurückzahlen, nicht aber Zinsen.