Laut LG Berlin sind sog. Freundschaftsanfragen eines Unternehmens mit geschäftlichem Hintergrund …
unzulässig und damit nur mit der Zustimmung des Angefragten möglich (LG Berlin, Urteil vom 6.3.2012, 16 O 551/10).
Für die Praxis: Vorsicht – das ist ein gefundenes Fressen für Abmahner. Bis zur (endgültigen) Klärung der Rechtslage durch ein höher instanzliches Urteil sollten Sie darauf achten, dass von Ihrer kommerziellen Facebook-Seite keine Freundschaftsanfragen mehr versandt werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass auch andere Gerichte diese Rechtslage bestätigen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.