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Volkelt-Briefe

Kaum noch Chancen gegen Fuhrpark-Rundfunkgebühren

Jetzt ist auch das letz­te grö­ße­re Auf­bäu­men gegen die neue Rund­funk­ge­büh­ren­ord­nung geschei­tert. Der Auto­ver­mie­ter Sixt AG woll­te zuletzt gericht­lich prü­fen las­sen, ob es zuläs­sig ist, dass für jedes der 91.000 Fahr­zeu­ge und für jede der 500 Betriebs­stät­ten auch zwangs­läu­fig Rund­funk­ge­büh­ren gezahlt wer­den müs­sen (Baye­ri­scher Ver­wal­tungs­ge­richts­hof, Urteil vom 27.5.2015, 7 Bv 15.344). …

Das Urteil betrifft alle Fir­men, die einen Fuhr­park unter­hal­ten und für jedes mit Radio aus­ge­stat­tet Fahr­zeug Rund­funk­bei­trä­ge zah­len. Das Gericht hat Revi­si­on zuge­las­sen. Sixt ist gewillt, bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt durchzustreiten.

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