Jetzt ist auch das letzte größere Aufbäumen gegen die neue Rundfunkgebührenordnung gescheitert. Der Autovermieter Sixt AG wollte zuletzt gerichtlich prüfen lassen, ob es zulässig ist, dass für jedes der 91.000 Fahrzeuge und für jede der 500 Betriebsstätten auch zwangsläufig Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.5.2015, 7 Bv 15.344). …
Das Urteil betrifft alle Firmen, die einen Fuhrpark unterhalten und für jedes mit Radio ausgestattet Fahrzeug Rundfunkbeiträge zahlen. Das Gericht hat Revision zugelassen. Sixt ist gewillt, bis zum Bundesverfassungsgericht durchzustreiten.