Die neuen Vorgaben betreffen alle Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen. Sie müssen dazu ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet (§ 146a (1) Abgabenordnung). In dem 21 Seiten umfassenden Anwendungserlass werden die Vorgaben aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ausführlich und im Einzelnen dargestellt. Die Vorgaben aus dem BMF-Schreiben sind ab sofort anzuwenden (BMF-Schreiben vom 17.6.2019, IV A 4 ‑S 0316‑a/18/10001).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat soeben festgestellt, dass die in der Honorarordnung für Architkten und Ingenieure (HOAI) festgesetzten Mindestpreise gegen EU-Recht verstoßen (und damit wohl ausgesetzt werden). Begründung: Die Maßnahme dient nicht nachweislich der Qualitätssicherung und verhindert den Preiswettbewerb (EuGH, Urteil v. 4.7.2019, C‑377/17).
Damit dürfte Bewegung in die Branche kommen. Nicht sofort, aber mitteölfristig. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das EuGH-urteil im Volltext gibt es > Hier anklicken
Bisher genügte es, im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel zu vereinbaren, um wichtige Interna der GmbH zu schützen. Wer dagegen verstößt, riskiert seinen Arbeitsplatz. So die bisherige Rechtslage. Mit der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden” wird das anders (sog Whistleblower-Richtlinie). Wenn Sie dann einen Nestbeschmutzer kündigen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diesen nicht wegen seiner Whistleblowerei gekündigt haben. Was kaum zu machen ist. Kündigungsschutz trotz höchstem Vertrauensverlust.
Fakt ist, dass …
In den nächsten Wochen startet Deutschland in die Sommerferien. Wie jedes Jahr werden in dieser Zeit in vielen Unternehmen Aushilfskräfte eingesetzt. Wichtig ist, dass Sie Ihren personalverantwortlichen Mitarbeiter bzw. Ihren einstellenden Abteilungs- und Projektleitern klare Vorgaben machen, wie und welche Aushilfskräfte beschäftigt werden dürfen, damit keine zusätzlichen und ungeplanten Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen oder arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden.
In der Praxis müssen Sie die folgenden Rahmenbedingungen beachten: …
Der Online-Handel boomt und gewinnt Marktanteile. Aber: Selbst der größte deutsche Online-Händler Zalando schreibt nach über 10 Jahren immer noch keine Gewinne. Die neuesten Marktentwicklungen eröffnen auch keine Aussichten auf Rendite. Hintergrund: Die hohen Zustellkosten und die hohen Rücksendequoten zwingen viele Online-Händler umzudenken. Bisher konnte man neue Kunden recht einfach mit kostenloser Lieferung und großzügigen Rücknahmeversprechen akquirieren. Diese Zeiten sind vorbei. …
Wer einem (unverheirateten) Lebensgefährten (auch: Kindern oder sonstigen Personen) Vermögenswerte schenkt, hat nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofe (BGH) ab sofort bessere Chancen auf einen Rückgabeanspruch, wenn die Beziehung scheitert oder wenn die Geschäftsgrundlage der Schenkung entfallen ist. Danach gilt: „Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann” (BGH, Urteil v. 18.6.2019 – X ZR 107/16).
Unterdessen sichern auch viele mittelständische GmbHs ihre Geschäftsführer gegen die immer komplexeren Anforderungen an die Geschäftsführungs-Tätigkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken ab. Sie schließen für den oder die Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O – Police) ab. Damit ist auch sichergestellt, dass der GmbH aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführer kein finanzieller Schaden entsteht (außer: grobe Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlicher Handlung).
Wichtig: …
Der Koalitionsausschuss der GroKo hat sich darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für Unternehmen beizubehalten. Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland (weiterhin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steuern. Das entspricht einem Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unternehmen auch noch in den folgenden Jahren belastet werden. Wir gehen davon aus, dass die geplante Neuregelung verfassungsrechtlich geprüft wird und es eventuell doch noch zu einer Nachbesserung für Kapitalgesellschaften kommt.
Zahlt der Arbeitgeberne zum Ausscheiden eines Mitarbeiters eine Nachzahlung (sog. Einmalzahlung) für die in den letzten Jahren geleisteten Überstunden, dann kann der Arbeitnehmer diese Einkünfte gemäß der sog. Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) auf mehrere Jahre verteilen. Vorteil: Statt dem vollen Steuersatz ergibt sich regelmäßig eine rechnerische Steuervergünstigung (FG Münster, Urteil v. 23.5.2019, 3 K 1007/18 E).
In der Verbraucherzentrale Hessen sind in den letzten Wochen vermehrt Hinweise eingegangen, wonach Personen mit vermeintlichem Vermögen telefonisch zu konkreten Anlagen in Aktiengesellschaften, die überwiegend an ausländischen Börsen gehandelt werden, animiert werden. Zunächst werden stimmige Lockangebote platziert. Anschließend wird die Investitionssumme erhöht, das Geld einbehalten und der Kontakt abgebrochen (hier: Chris Gardner Groupe, Kopenhagen). Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich, von telefonischen Anlageberatungen oder Wertpapierhandels-Angeboten abzusehen und solche Geschäfte nur über einem persönlich bekannten Berater abzuschließen.