Gesetzentwurf zum Haushaltbegleitgesetz 2011
> z. B. Änderung der Insolvenzordnung (Art. 3)
Seit 1.1.2009 werden GmbH-Anteile für die Erbschaftsteuer nach dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. Dieses Verfahren wird auch in GmbH-Gesellschaftsverträgen zur Bewertung der Abfindung des Gm bH-Anteils zugrunde gelegt. Wie danach gerechnet wird lesen Sie hier >
Die EU-Kommission prüft die in Deutschland praktizierte „Sanierungsklausel” auf Zulässigkeit. Danach kann der Verlustvortrag im Falle einer Sanierung bei der Übernahme von Unternehmen in voller Höhe geltenjd gemacht werden. Tendenz: Die Klausel muss aller Vorraussicht nach modifiziert werden. Anbei: Sachverhalt und Begründung des Verfahrens.