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Volkelt-Briefe

Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte

Bundeskartellamt-01In 2014 haben die Kar­tell­be­hör­den über 1 Mrd. Euro Straf­gel­der ver­hängt. Ten­denz: Auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gera­ten ins Visier der Kar­tell­fahn­der. Fast wöchent­lich kön­nen wir neue Berich­te über auf­ge­deck­te Preis­ab­spra­chen in der Pres­se nach­le­sen. Zuletzt in der Lebens­mit­tel­bran­che (REWE, Ede­ka, ALDI usw.) mit zahl­rei­chen mit­tel­stän­di­schen Zulie­fe­rern (Hari­bo, Rit­ter­sport). Wer­muts­trop­fen: Das Bun­des­kar­tell­amt konn­te nicht alle Außen­stän­de ein­trei­ben. Wäh­rend der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er wur­den eini­ge der belang­ten Unter­neh­men umstruk­tu­riert. Mit der Fol­ge, dass die Zah­lungs­be­feh­le nicht mehr zuge­stellt wer­den konnten. …

Das liegt am der­zei­ti­gen Ver­fah­ren: Nach gel­ten­dem deut­schen Recht kann nur das Unter­neh­men, des­sen Ver­tre­ter die Kar­tell­ver­ge­hen ver­ant­wor­ten, belangt wer­den. Toch­ter­ge­sell­schaf­ten sind inso­weit selb­stän­di­ge Unter­neh­men. Der Unter­neh­mens­ver­bund kann für die Stra­fen nicht in Anspruch genom­men wer­den. So hat die Tön­nies-Grup­pe die mit Kar­tell­ab­spra­chen kon­fron­tier­ten Unter­neh­men sys­te­ma­tisch umstruk­tu­riert. Ein­zel­ne Unter­neh­men wur­den auf­ge­teilt, und zwar so, dass eine Rechts­nach­fol­ge im kar­tell­recht­li­chen Sinn nicht mehr vor­lag. Die Stra­fen sind bis heu­te nicht bezahlt und kön­nen nicht mehr ein­ge­trie­ben werden.

Das Bun­des­kar­tell­amt hat das BMWi auf­ge­for­dert, die bestehen­de Geset­zes­lü­cke zu schlie­ßen. Danach sol­len – in Anglei­chung an EU-Recht – Kar­tell­stra­fen gegen den gesam­ten Kon­zern durch­ge­setzt wer­den kön­nen. Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ist bereits in den Start­lö­chern. Unter­neh­men kön­nen die bestehen­de Rege­lungs­lü­cke wohl nur noch bis 2016 nut­zen. Hin­weis: Eine sol­che Umstruk­tu­rie­rung soll­te grund­sätz­lich betriebs­wirt­schaft­lich begrün­det sein.

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