In 2014 haben die Kartellbehörden über 1 Mrd. Euro Strafgelder verhängt. Tendenz: Auch immer mehr mittelständische Unternehmen geraten ins Visier der Kartellfahnder. Fast wöchentlich können wir neue Berichte über aufgedeckte Preisabsprachen in der Presse nachlesen. Zuletzt in der Lebensmittelbranche (REWE, Edeka, ALDI usw.) mit zahlreichen mittelständischen Zulieferern (Haribo, Rittersport). Wermutstropfen: Das Bundeskartellamt konnte nicht alle Außenstände eintreiben. Während der langen Verfahrensdauer wurden einige der belangten Unternehmen umstrukturiert. Mit der Folge, dass die Zahlungsbefehle nicht mehr zugestellt werden konnten. …
Das liegt am derzeitigen Verfahren: Nach geltendem deutschen Recht kann nur das Unternehmen, dessen Vertreter die Kartellvergehen verantworten, belangt werden. Tochtergesellschaften sind insoweit selbständige Unternehmen. Der Unternehmensverbund kann für die Strafen nicht in Anspruch genommen werden. So hat die Tönnies-Gruppe die mit Kartellabsprachen konfrontierten Unternehmen systematisch umstrukturiert. Einzelne Unternehmen wurden aufgeteilt, und zwar so, dass eine Rechtsnachfolge im kartellrechtlichen Sinn nicht mehr vorlag. Die Strafen sind bis heute nicht bezahlt und können nicht mehr eingetrieben werden.