Kategorien
Volkelt-Briefe

Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft

Bereits der blo­ße Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men im Wett­be­werb berech­tigt die Kar­tell­be­hör­den, Stra­fen zu ver­hän­gen. Wört­lich heißt es dazu in einem Urteil des OLG Düs­sel­dorf : … „Zwar habe es kei­ne koor­di­nier­ten Preis­ab­spra­chen gege­ben, wohl aber einen regel­mä­ßi­gen kar­tell­rechts­wid­ri­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über die Ver­hand­lun­gen mit dem Lebens­mit­tel­han­del – teil­wei­se sogar über beab­sich­tig­te Preis­er­hö­hun­gen“. (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.1.2017, V‑4 Kart 4/15 OWI).

Die Unter­neh­men (Süß­wa­ren­her­stel­ler) betrie­ben in einem „Arbeits­kreis Kon­di­tio­nen­ver­ei­ni­gung“ regel­mä­ßi­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Bran­chen­fra­gen. Kon­kret ging es über den Stand der Ver­hand­lun­gen mit dem Han­del. Dazu: „Unter­neh­men dür­fen kei­ne wett­be­werb­lich sen­si­blen Infor­ma­tio­nen aus­tau­schen“. U. E. ist das ein Fron­tal­an­griff auf alle Erfa-Grup­pen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, sich zurück­zu­hal­ten bzw. auf sol­che Ver­an­stal­tun­gen zu ver­zich­ten (vgl. Nr. 38/2016).

Schreibe einen Kommentar