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Millionen-Bußgelder: Wer stoppt die Kartellbehörden?

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Die EU-Kom­mis­si­on hat 622 Mio. EUR Buß­gel­der gegen 17 Sani­tär-Her­stel­ler ver­hängt. Ver­fah­ren ud Beweis­füh­rung sind kaum trans­pa­rent – wie es heißt fan­den kei­ne Anhö­run­gen statt. Was tun? >

Zum Hin­ter­grund: Im Jahr 2002 hat die EU-Kom­mis­si­on die Über­nah­me des deut­schen Sani­tär-Her­stel­lers Hans­g­ro­he durch den ame­ri­ka­ni­schen Mas­co-Kon­zern geneh­migt. Eini­ge Zeit spä­ter hat die Geschäfts­lei­tung von Mas­co der EU-Kom­mis­si­on Infor­ma­tio­nen aus Bran­chen-Gesprä­chen gege­ben. Die EU-Wett­be­werbs­hü­ter sehen dar­in Bran­chen-Abspra­chen und haben mil­lio­nen­schwe­re Buß­gel­der ver­hängt, ins­ge­samt 622 Mio. EUR (max. 10 % eines Jah­res­um­sat­zes aus den Abspra­che-betrof­fe­nen Pro­duk­ten des betrof­fe­nen Unter­neh­mens). Mas­co wur­de die Stra­fe erlas­sen – als Dan­ke­schön für die Zusam­men­ar­beit mit den euro­päi­schen Behör­den. Wehe dem, der Böses dabei denkt.

Das US-Kar­tell­recht kennt nur das ver­ti­ka­le Mono­pol oder Kar­tell. Danach dür­fen staat­li­che Behör­den nur dann in den Markt ein­grei­fen, wenn es eine beherr­schen­de      Stel­lung des Unter­neh­mens von der Pro­duk­ti­on bis zur Ver­wer­tung gibt, ver­gleich­bar einem Ener­gie-Mono­pol, das vom Kraft­werk bis zur Tank­stel­le Alles betreibt. Ein Anschwär­zen von Wett­be­wer­bern bei staat­li­chen Behör­den wie im oben geschil­der­ten Fall macht dabei kei­nen Sinn. Euro­päi­sches Kar­tell­recht tickt da anders. Es errech­net hori­zon­ta­le Markt­an­tei­le. Mit der Fol­ge, dass sich die Kon­kur­ren­ten bei den Behör­den anschwär­zen dür­fen (mit der Kron­zeu­gen­re­ge­lung seit 2002: sol­len) und die Kar­tell­be­hör­den von Amts wegen tätig wer­den. Ganz schön blau­äu­gig die euro­päi­schen Behör­den. Dabei soll­ten sie sich eigent­lich um unse­re euro­päi­schen Inter­es­sen küm­mern. Soweit die theo­re­ti­sche Ausgangslage.

Für die Pra­xis: Ganz prak­tisch müs­sen sich auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men auf sol­che Behör­den-Quer­schlä­ger ein­stel­len. In der Regel ent­schei­det die Behör­de – wie oben auch – nach Akten­lage. Eine Anhö­rung der Betrof­fe­nen ist im Ver­fah­ren nicht zwin­gend vor­ge­se­hen. Betrof­fe­ne Unter­neh­men kön­nen sich in der Regel nur mit einem auf­wän­di­gen gericht­li­chen Ver­fah­ren weh­ren – mit in der Regel „schwie­ri­gen“ Erfolgs­aus­sich­ten. Die deut­schen und euro­päi­schen Kar­tell­vor­schrif­ten sind (weit) inter­pre­tier­bar. Das Pro­zess­ri­si­ko liegt beim Unter­neh­men. Bis zum Gerichts­ent­scheid muss für das Buß­geld den­noch eine Bürg­schaft gestellt werden.

Seit 1.6.2010 gel­ten die neu­en Vor­ga­ben der sog. Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (ver­ti­kal-GVO). Danach kön­nen die Behör­den unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen von den Kar­tell­vor­schrif­ten zulas­sen, seit 1.6. auch für Unter­neh­men unter 100 Mio. Jah­res­um­satz (z. B. Abspra­chen über Rabat­te, Höchst­prei­se; nicht aber: Mindestpreise). 

Wich­tig: Neh­men Sie regel­mä­ßig an Bran­chen-Erfa-Tref­fen teil, müs­sen Sie auf­pas­sen. Vor­sicht mit Pro­to­kol­len und ande­ren schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen. Ach­ten Sie dar­auf, dass kei­ne geschäft­li­chen Unter­la­gen wie Kal­ku­la­tio­nen, Ver­triebs­stra­te­gien usw. (etwa per eMail) an nicht auto­ri­sier­te Fir­men oder Per­so­nen her­aus­ge­hen. Wei­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ein.

Wei­ter­füh­rend: Befug­nis­se der Kar­tell­be­hör­den > hier ankli­cken

Forum für Betrof­fe­ne Unter­neh­men > Kar­tell­blog

Kar­tell­ver­fah­ren im Stahl/Spannstahl > hier ankli­cken

Kar­tell­ver­fah­ren im Ein­zel­han­del > hier ankli­cken

Kar­tell­ver­fah­ren bei Kabel­füll-Her­stel­lern > hier ankli­cken

Kar­tell­ver­fah­ren gegen Bril­len­glas­her­stel­ler > hier anki­cken

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