Weil auf der Verbandstagung der deutschen Tapetenhersteller (VDT) über „Preise“ gesprochen wurde, hat das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen des Tapetenkartells insgesamt 19 Mio. EUR Strafzahlungen verhängt. Vorwurf: …Kartellabsprache zu Preiserhöhungen um einheitlich 5 – 6 %. Die Klage gegen die Bußgeld-Bescheide vor dem OLG Düsseldorf blieb erfolglos (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2017, V‑2 Kart 1–3/17).
Interessant: Für die ausländischen Tapetenanbieter wurde nicht der in Deutschland erzielte Umsatz, sondern der Welt-Umsatz für die Bemessung des Bußgeldes zugrunde gelegt. Deswegen korrigierte das Gericht einige der Bußgeld-Bescheide sogar noch nach oben.
Im Verfahren hatte der Marktführer der Branche (A. S. Création) die bevorstehende Preiserhöhung dem Geschäftsführer des Branchenverbandes zur Kenntnis gegeben. Dieser hatte die Preisinformation an (alle) Mitglieder des Verbandes weitergegeben – mit dem Ergebnis, dass alle Mitglieder ebenfalls die Preise entsprechend erhöhten. Weitere Beweise wurden nicht vorgelegt und nicht verhandelt. Das Bundeskartellamt sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – hier: verbotene Preisabsprachen. An diesem Fall können Sie sehen, wie dünn der Boden für beteiligte Unternehmen wird, wenn auch nur „ein Hauch von Eindruck“ von Preisabsprachen bzw. von gleichgerichteter Interessendurchsetzung im Markt entsteht.