Der Jahresabschluss schließt die GmbH-Buchführung des jeweiligen Geschäftsjahres ab. Zum Jahresabschluss gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (§ 264 HGB). In der Bilanz stellt der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden dar. In der Gewinn- und Verlustrechnung stellt er die Aufwendungen und Erträge einander gegenüber ( § 242 HGB). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, in dem Erläuterungen zur Geschäftslage, zur Bilanz und zu besonderen geschäftlichen Vorfällen dargestellt werden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Gesellschafter beschließen über den Jahresabschluss und über die Gewinnverwendung (Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses).
Der Jahresabschluss der GmbH besteht aus:
- Bilanz,
- Gewinn- und Verlustrechnung,
- Anhang und dem
- Lagebericht (bei mittelgroßen und großen GmbH).
Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahrs aufstellen ( § 264 Abs. 1 Sätze 2 und 3 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen.
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