Wenn Sie einen Kündigungssachverhalt gegen einen Mitarbeiter recherchieren, dürfen Sie dazu auch ohne dessen Einwilligung den Browserverlauf dessen PC einsehen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.1.2016, 5 Sa 657/15). ..
Laut Arbeitsvertrag war dem Arbeitnehmer die private Internet-Nutzung nur ausnahmsweise während der Arbeitspausen gestattet. Als es Hinweise auf eine missbräuchliche private Nutzung des Internet durch den Arbeitnehmer gab, stellte der Arbeitgeber Nachforschungen an – zu Recht. In vergleichbaren Fällen sind Sie berechtigt, den Browser-Verlauf nachzuvollziehen.